DIE HAUSHELDIN

Seniorenbetreuung und Hauswirtschaftliche Versorgung 

Wir bieten auch hauswirtschaftliche Leistungen nach §45b SGB XI. 

Holen Sie sich Ihre kostenlose Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1!


Wir haben die landesrechtliche Anerkennung nach §45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag beträgt 125,-€ pro Monat. Zusätzlich besteht die Möglichkeit 40% der Ihnen zustehenden Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2) für die Haushaltshilfe zu verwenden. Sie erteilen uns eine Abtretungserklärung und wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Einfach und ohne großen Aufwand. Bei Fragen zur Umwidmung der Sachleistungen sprechen Sie bitte Herrn Ralf Reuter an. Er kann Ihnen die Hintergründe und den Ablauf erklären.

Beispielrechnung:

Pflegegrad

Pflegesachleistung

40% für Haushaltshilfe

1

-

-

2

724,-€

289,60€

3

1363,-€

545,20€

4

1693,-€

677,20€

5

2095,-€

838,-€

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die in der Leistungserbringung der Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI eingesetzt werden haben entweder an einer externen Schulung zum Thema teilgenommen und die Befähigung erlangt die Angebote zur Unterstützung zu erbringen, oder besitzen aufgrund ihrer Ausbildung die Qualifikation zur Erbringung von Betreuungsleistungen.  

Die Leistungen können täglich, wöchentlich oder 14-tägig erbracht werden. Die Zeiträume und der jeweilige Rhythmus werden dem einzelnen Kunden und dessen Bedarf angepasst.



 

 
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