Wir bieten auch die hauswirtschaftliche Versorgung nach §45b SGB XI an.
Holen Sie sich Ihre kostenlose Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1!
Der Entlastungsbetrag beträgt 125,-€ pro Monat und steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung! Private Zuzahlungen sind möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit 40% der Ihnen zustehenden Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2) für Betreuungsleistungen zu verwenden. Für alle gesetzlich Versicherten besteht die Möglichkeit, dass wir mit einer von Ihnen erteilten Abtretungserklärung alle hier aufgeführten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Einfach und ohne großen Aufwand.
Beispielrechnung:
Pflegegrad | Pflegesachleistung | 40% für Haushaltshilfe |
1 | - | - |
2 | 760,-€ | 304,-€ |
3 | 1431,-€ | 572,-€ |
4 | 1778,-€ | 711,-€ |
5 | 2200,-€ | 880,-€ |
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 Leistungen der Verhinderungspflege für die Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung zu nutzen. (1612,-€ pro Jahr) und zusätzlich die Hälfte des zur Verfügung stehenden Guthabens aus der Kurzzeitpflege (806,-€)
Die Leistungen können täglich, wöchentlich oder 14-tägig erbracht werden. Die Zeiträume und der jeweilige Rhythmus werden dem einzelnen Kunden und dessen Bedarf angepasst.
Haushaltshilfen nach §38 SGB V oder 24h SGB V
Gerne unterstützen wir Sie nach einem Krankenhausaufenthalt, einem Unfall, einer ambulanten Operation oder im Zuge einer schweren Erkrankung bei der Hausarbeit, beim Einkauf oder bei der Kinderbetreuung.
Auch bei einer Risikoschwangerschaft erhalten Sie Unterstützung.
Hierzu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und die Zusage der Krankenkasse.
Wenn uns alle erforderlichen Unterlagen und die Kostenübernahme vorliegen, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Kontaktieren Sie uns und wir kümmern uns um alles Weitere.
Haushaltshilfen mit Abrechnung über die Unfallversicherungen
Haben Sie über Ihre Unfallversicherung für einen befristeten Zeitraum Ansprüche auf eine Haushaltshilfe, rechnen wir diese ebenfalls gerne nach Erhalt der Kostenübernahme direkt mit dem jeweiligen Kostenträger ab!
Da vielen Menschen Kontinuität sehr wichtig ist, wird Ihnen eine feste Mitarbeiterin zugeteilt. Sollte diese aufgrund eines Urlaubs / einer Erkrankung nicht zur Verfügung stehen wird Ihnen auf Wunsch ersatzweise eine andere Mitarbeiterin gestellt.