DIE HAUSHELDIN
Mobiler Betreuungsdienst in Essen und Mülheim a.d. Ruhr - Jetzt anrufen!

Jetzt neu für Sie!

Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI    

Bei Pflegegrad 1 sind diese Beratungsgespräche freiwillig!

Beziehen Sie Pflegegeld?
Dann sind ab Pflegegrad 2 halbjährliche Beratungsgespräche verpflichtend, damit Ihr Pflegegeld weiterhin gezahlt wird.

👉 Wir übernehmen diese Beratung für Sie – bequem bei Ihnen zu Hause.
Kompetent • Persönlich • Zuverlässig

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns –
wir finden schnell einen passenden Termin.

Die Hausheldin bietet folgende Vorteile:
✔ Anerkannte Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
✔ Persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause
✔ Unterstützung für pflegende Angehörige
✔ Praktische Tipps für den Pflegealltag
✔ Vertrauensvoll und zuverlässig


Warum diese Beratung wichtig ist
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig eine Beratung durchführen lassen.
Diese hilft dabei:
• den Pflegegeldanspruch zu sichern
• Angehörige zu entlasten
• Fragen rund um Pflege und Unterstützung zu klären
❤️ Wir sind für Sie da.
Hausheldin – Mobiler Betreuungsdienst
Essen & Mülheim an der Ruhr
📞 Telefon: 0201-47945696

 
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