Jetzt neu für Sie!
Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Bei Pflegegrad 1 sind diese Beratungsgespräche freiwillig!
Beziehen Sie Pflegegeld?
Dann sind ab Pflegegrad 2 halbjährliche Beratungsgespräche verpflichtend, damit Ihr Pflegegeld weiterhin gezahlt wird.
👉 Wir übernehmen diese Beratung für Sie – bequem bei Ihnen zu Hause.
Kompetent • Persönlich • Zuverlässig
📅 Jetzt Termin vereinbaren!
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns –
wir finden schnell einen passenden Termin.
Die Hausheldin bietet folgende Vorteile:
✔ Anerkannte Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
✔ Persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause
✔ Unterstützung für pflegende Angehörige
✔ Praktische Tipps für den Pflegealltag
✔ Vertrauensvoll und zuverlässig
Warum diese Beratung wichtig ist
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig eine Beratung durchführen lassen.
Diese hilft dabei:
• den Pflegegeldanspruch zu sichern
• Angehörige zu entlasten
• Fragen rund um Pflege und Unterstützung zu klären
❤️ Wir sind für Sie da.
Hausheldin – Mobiler Betreuungsdienst
Essen & Mülheim an der Ruhr
📞 Telefon: 0201-47945696